17-05-2011, 13:55
@papaparis
Sorgerecht bedeutet nicht allein, den Schulort zu bestimmen, sondern eben auch in der Betreuungswoche zum Arzt zu gehen, wenn das Kind krank ist. Beim Wechselmodell gehört auch das dazu; dass sich der jeweils Betreuende um das kranke Kind kümmert. Klar, es ginge sicher auch mit einer Generalvollmacht. Ich war mit meinem Sohn zu allen Untersuchungen seit der U5, zu allen Impfungen etc.
Wenn du kein GSR hast, kann die Mutter auch von heute auf morgen das Wechselmodell beenden, weil sie das ABR hat. Sie holt das Kind ab und gut.
Wechselmodell bedeutet auch Willkommen und Abschied, jedesmal, aber du lässt dein Kind ganz anders gehen, weil du weißt, dass es ihm gut geht, wenn es nicht bei dir ist, weil du weißt, dass es sich auf dich freuen darf, weil es bald wieder bei dir ist. Fest Bezugsgrößen gibt es dennoch, wenn auch keine Residenz: Kindergarten, Schule - die können nicht wechseln Woche um Woche...
"p" - ich stimme dir vollends zu; Mütter die aufgrund des GSR oder ABR es dem Kind verweigern, seinen Vater als sozialen Vater zu erleben, wenn der dazu bereit ist, sind Entführerinnen, die gegen die objektiven Interessen ihres Kindes handeln, Verbrecherinnen, geschützt und belohnt vom deutschen Staat.
Wir können die Folgen noch nicht ermessen, die millionenfach das in Deutschland seit Jahrzehnten möglich machen: psychisch und sozial beschädigte Menschen, die als Frauen wiederholen, was sie als Mädchen bei Mutter erlernt haben und die als Männer eine beschädigtes Selbstbild haben, weil sie kaum etwas anderes über ihren Vater gehört haben als das, was ihre Mutter ihnen sagte: Männer sind Täter und Schweine - nun sind sie selbst diese Schweine...
"pp" - auch da stimme ich dir zu: Mediation verpflichtend einführen, klar machen, dass Kinder kein persönlicher Besitz sind - wer das nicht verstehen will, ist nicht erziehungsfähig; dem bindungstoleranteren Elternteil ist in diesem Fall die Sorge zu übertragen - in allen anderen Fällen gilt das Wechselmodell als Regel. Weshalb geht das in anderen Staaten?
Sorgerecht bedeutet nicht allein, den Schulort zu bestimmen, sondern eben auch in der Betreuungswoche zum Arzt zu gehen, wenn das Kind krank ist. Beim Wechselmodell gehört auch das dazu; dass sich der jeweils Betreuende um das kranke Kind kümmert. Klar, es ginge sicher auch mit einer Generalvollmacht. Ich war mit meinem Sohn zu allen Untersuchungen seit der U5, zu allen Impfungen etc.
Wenn du kein GSR hast, kann die Mutter auch von heute auf morgen das Wechselmodell beenden, weil sie das ABR hat. Sie holt das Kind ab und gut.
Wechselmodell bedeutet auch Willkommen und Abschied, jedesmal, aber du lässt dein Kind ganz anders gehen, weil du weißt, dass es ihm gut geht, wenn es nicht bei dir ist, weil du weißt, dass es sich auf dich freuen darf, weil es bald wieder bei dir ist. Fest Bezugsgrößen gibt es dennoch, wenn auch keine Residenz: Kindergarten, Schule - die können nicht wechseln Woche um Woche...
"p" - ich stimme dir vollends zu; Mütter die aufgrund des GSR oder ABR es dem Kind verweigern, seinen Vater als sozialen Vater zu erleben, wenn der dazu bereit ist, sind Entführerinnen, die gegen die objektiven Interessen ihres Kindes handeln, Verbrecherinnen, geschützt und belohnt vom deutschen Staat.
Wir können die Folgen noch nicht ermessen, die millionenfach das in Deutschland seit Jahrzehnten möglich machen: psychisch und sozial beschädigte Menschen, die als Frauen wiederholen, was sie als Mädchen bei Mutter erlernt haben und die als Männer eine beschädigtes Selbstbild haben, weil sie kaum etwas anderes über ihren Vater gehört haben als das, was ihre Mutter ihnen sagte: Männer sind Täter und Schweine - nun sind sie selbst diese Schweine...
"pp" - auch da stimme ich dir zu: Mediation verpflichtend einführen, klar machen, dass Kinder kein persönlicher Besitz sind - wer das nicht verstehen will, ist nicht erziehungsfähig; dem bindungstoleranteren Elternteil ist in diesem Fall die Sorge zu übertragen - in allen anderen Fällen gilt das Wechselmodell als Regel. Weshalb geht das in anderen Staaten?
Sorgerecht ist Menschenrecht, unabhängig vom Geschlecht!