Hallo p,
es geht ja eigentlich vielmehr darum, dass wenn ich zum Beispiel die gleiche Situation in Deutschland habe, kann ich ja auch nicht weglaufen. Sprich ich arbeite in Deutschland und habe sagen wir ein Netto-Einkommen von 1100 Euro, mein Selbstbehalt ja auch nur bedingt unterschritten werden kann. Also kann ich nur das Leisten, was im Rahmen meiner Möglichkeiten liegt.
Es kann ja auch zu einem Titel kommen, aber wenn meine Einkommensverhältnisse nicht mehr her geben, dann kann man hier oder in Spanien doch auch nicht mehr von mir verlangen oder sehe ich dass falsch?
Und so dachte ich zumindestens, wenn ich in Spanien lebe, es auch einen Selbstbehalt gibt, der nicht unterschritten werden darf. Genauso wie hier in Deutschland.
Laufen denn, nehmen wir mal an ich kann gerade nur mal die fiktiven 100 Euro aufbringen, ansonsten würde ich unter den Selbstbehalt fallen, egal ob hier in Deutschland oder in Spanien, Schulden gegenüber der Mutter auf. Würde ich dann der Mutter den Rest schulden oder wie habe ich das zu verstehen?
Ich bin ja bereit meine Einkommensverhältnisse offenzulegen. Da habe ich ja kein Problem mit.
!!!Kleiner Nachtrag! Was passiert eigentlich, wenn man genau beim Selbstbehalt ankommt. So weit ich weiß übernimmt dann das Jugendamt den Unterhaltsvorschuss und ich muss diesen später zurückzahlen. Das Jugendamt zahlt doch so weit ich erfahren habe nur maximal 6 Jahre Unterhaltsvorschuss und dass noch nicht einmal voll, sondern von 0-6 Jahren 133 Euro oder von 7-12 Jahren 180 Euro. Das macht bei 0-6 Jahren 9576 Euro oder 12960 Euro. Je nachdem wann die Mutter das Geld in Anspruch nimmt. Das muss ich natürlich zurückzahlen, da der Staat in Vorleistung getreten ist, aber wie sieht es mit der Differenz an die Mutter aus. Muss oder kann Sie diese Differenz dann gerichtlich durchsetzen oder ist man(n) wirklich nur dann unterhaltszahlungspflichtig wenn ich auch das Geld habe um den Unterhalt zu bezahlen. Das habe ich glaube ich noch nicht so richtig verstanden. Schulden würden doch nur dann anlaufen wenn ich mehr Geld habe und nicht zur Zahlung bereit bin oder nicht. Ich möchte in Spanien oder in Deutschland NICHT als Flüchtiger leben, sondern die legalen Mittel ausreizen. Kann ja sein, dass ich den Unterhaltsvorschuss, den das Jugendamt meiner Freundin zahlt zurückzahlen muss. Macht ja nichts! Mache ich gerne, aber es wäre immer noch weniger als ich normalerweise zahlen müsste, oder sehe ich das eventuell falsch?
Denn wie gesagt es wäre doch egal ob ich hier in Deutschland nicht zahlen kann oder nur gering oder in Spanien oder sehe ich das falsch? Ich fange dann einfach ein neues Leben an!
Anmerkung: Editiert auf Wunsch des Erstellers
es geht ja eigentlich vielmehr darum, dass wenn ich zum Beispiel die gleiche Situation in Deutschland habe, kann ich ja auch nicht weglaufen. Sprich ich arbeite in Deutschland und habe sagen wir ein Netto-Einkommen von 1100 Euro, mein Selbstbehalt ja auch nur bedingt unterschritten werden kann. Also kann ich nur das Leisten, was im Rahmen meiner Möglichkeiten liegt.
Es kann ja auch zu einem Titel kommen, aber wenn meine Einkommensverhältnisse nicht mehr her geben, dann kann man hier oder in Spanien doch auch nicht mehr von mir verlangen oder sehe ich dass falsch?
Und so dachte ich zumindestens, wenn ich in Spanien lebe, es auch einen Selbstbehalt gibt, der nicht unterschritten werden darf. Genauso wie hier in Deutschland.
Laufen denn, nehmen wir mal an ich kann gerade nur mal die fiktiven 100 Euro aufbringen, ansonsten würde ich unter den Selbstbehalt fallen, egal ob hier in Deutschland oder in Spanien, Schulden gegenüber der Mutter auf. Würde ich dann der Mutter den Rest schulden oder wie habe ich das zu verstehen?
Ich bin ja bereit meine Einkommensverhältnisse offenzulegen. Da habe ich ja kein Problem mit.
!!!Kleiner Nachtrag! Was passiert eigentlich, wenn man genau beim Selbstbehalt ankommt. So weit ich weiß übernimmt dann das Jugendamt den Unterhaltsvorschuss und ich muss diesen später zurückzahlen. Das Jugendamt zahlt doch so weit ich erfahren habe nur maximal 6 Jahre Unterhaltsvorschuss und dass noch nicht einmal voll, sondern von 0-6 Jahren 133 Euro oder von 7-12 Jahren 180 Euro. Das macht bei 0-6 Jahren 9576 Euro oder 12960 Euro. Je nachdem wann die Mutter das Geld in Anspruch nimmt. Das muss ich natürlich zurückzahlen, da der Staat in Vorleistung getreten ist, aber wie sieht es mit der Differenz an die Mutter aus. Muss oder kann Sie diese Differenz dann gerichtlich durchsetzen oder ist man(n) wirklich nur dann unterhaltszahlungspflichtig wenn ich auch das Geld habe um den Unterhalt zu bezahlen. Das habe ich glaube ich noch nicht so richtig verstanden. Schulden würden doch nur dann anlaufen wenn ich mehr Geld habe und nicht zur Zahlung bereit bin oder nicht. Ich möchte in Spanien oder in Deutschland NICHT als Flüchtiger leben, sondern die legalen Mittel ausreizen. Kann ja sein, dass ich den Unterhaltsvorschuss, den das Jugendamt meiner Freundin zahlt zurückzahlen muss. Macht ja nichts! Mache ich gerne, aber es wäre immer noch weniger als ich normalerweise zahlen müsste, oder sehe ich das eventuell falsch?
Denn wie gesagt es wäre doch egal ob ich hier in Deutschland nicht zahlen kann oder nur gering oder in Spanien oder sehe ich das falsch? Ich fange dann einfach ein neues Leben an!
Anmerkung: Editiert auf Wunsch des Erstellers