18-05-2011, 20:41
PKH ist Abhängig von einem bestimten § des SGB XII.
Der Betrag liegt, soviel ich weiß bei etwa 1200,00 €
Da liegst Du schon alleine drunter, wenn der Unterhalt abgezogen wird.
Also an die Zuständige Stelle schreiben und Aussetzung der Zahlungsverpflichtung beantragen.
Dabei alles schildern, nicht nur den Kindesunterhalt.
lg
Camper
Der Betrag liegt, soviel ich weiß bei etwa 1200,00 €
Da liegst Du schon alleine drunter, wenn der Unterhalt abgezogen wird.
Also an die Zuständige Stelle schreiben und Aussetzung der Zahlungsverpflichtung beantragen.
Dabei alles schildern, nicht nur den Kindesunterhalt.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.