18-05-2011, 20:53
(18-05-2011, 20:41)Camper1955 schrieb: Der Betrag liegt, soviel ich weiß bei etwa 1200,00 €Zitat "meiner" Gerichtskasse vom 11.11.2009:
Miete und Nebenkosten gehören zu den allgemeinen Lebenshaltungskosten und wurden vom Gesetzgeber bei der Aufstellung des pfändbaren Betrages bereits als Pauschalen berücksichtigt. Ein erneuter Abzug erfolgt daher nicht.
Bei einem Betrag von 1.171,00 Euro und keinen weiteren Unterhaltsverpflichtungen wären 129,40 EUR monatlich pfändbar.
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Mit freundlichen Grüßen
Sachgebietsleiter
Gerichtskasse Düsseldorf
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Nachtrag: Bei dem Restbetrag von 1.171 war bereits KU, Ratenzahlungen an eigenen Anwalt, EU, gegnerischer Anwalt abgezogen.