18-05-2011, 21:00
(18-05-2011, 20:50)p schrieb: Auf jeden Fall sofort widersprechen. Es müssen nicht sofort alle Belege dazu geliefert werden, Hauptsache fristgerecht Beschwerde dagegen eingelegt. Lege dann alle Kosten mit Belegen (!) vor, auch wenn einiges absehbar nicht angerechnet wird.
Ich habe dem Gericht meine mtl. Nettoeinnahmen (Gehalt ) Mietvertrag, Unterhaltszahlungen an meine Tochter, Kopien der Versicherungen, Umgangskosten (Fahrkosten), Ratenzahlung für Zahnersatz (mtl. 54.- Euro) vorgelegt.
Was soll ich dem Gericht noch vorlegen?