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Verfahrenskostenabzocke ?
#2
@Ibykus...

Knackpunkt ist das Protokoll, dass Du genehmigt hast. Da steht ja drin, dass es zur Sache Herausgabe keine Einigung gab und diese Sache daher als gesondertes Verfahren eingetragen werden soll. Und deinen vorgelegten Klageentwurf wertete das Gericht als eingereichten Antrag. Ergo wurde die Verfahrensgebühr fällig. Da mittlerweile die Herausgabesache erledigt ist, kann das Gericht die Sache ja abschließen. Um das zu können, muss der Streitwert festgelegt werden. Da Du den nicht benannt hast, machte das Gericht das dann eben selbst. Anruf in einem Reitfachgeschäft und erfragen der Kosten für so einen Ausrüstung und fertig.

So läuft das nun mal mit der Wertigkeit von Dingen durch Gerichte.

Was sollst Du denn als Gerichtskosten zahlen?
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Verfahrenskostenabzocke ? - von Ibykus - 19-05-2011, 16:45
RE: Verfahrenskostenabzocke ? - von Dzombo - 20-05-2011, 06:15
RE: Verfahrenskostenabzocke ? - von Dzombo - 20-05-2011, 09:45
RE: Verfahrenskostenabzocke ? - von Dzombo - 20-05-2011, 10:36
RE: Verfahrenskostenabzocke ? - von blue - 20-05-2011, 17:46
RE: Verfahrenskostenabzocke ? - von Dzombo - 20-05-2011, 21:55
RE: Verfahrenskostenabzocke ? - von Dzombo - 21-05-2011, 07:51
RE: Verfahrenskostenabzocke ? - von Ibykus - 07-07-2011, 15:30

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