18-01-2009, 22:07
(18-01-2009, 21:43)lordsofmidnight schrieb: Wie definiert das Gericht denn "gerichtsbekannt"? Mal in der Zeitung gelesen daß die Schulen schlecht sind?
Natürlich genauso, wie Staatsanwälte mangelndes öffentliches Interesse feststellen, wenn es z.B. um Strafsachen, wie Vortäuschung einer Straftat im Rahmen des Gewaltschutzparagraphen, gegen Mütter geht.
Selbstverständlich haben sie vorher eine Volksbefragung durch geführt.