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Darf man als Frau auch Fragen bezüglich Sorgerecht/ABR stellen?
#48
Hi Jungsmama,

ich möchte mich den Hinweisen des vorsichtigen anschließen.

Plane unabhängig vom Vater!
Es sollte einen Plan A und B (im Notfall C) geben.

Lege ihm Deinen Vorschlag A vor. Er wird verbindlich, wenn er binnen 14 Tagen nicht widerspricht oder keine Alternativen vorlegt.

Hält er sich nicht an Abmachungen, dann hat er Pech gehabt und Du ziehst Deinen Plan B aus der Tasche, sodaß Deine Zeiten, Deine Planungen nicht tangiert werden. Dazu muß Du Dir ein Netzwerk an Betreuungsmöglichkeiten installieren. Kommt es zu Störungen im Plan A, dann sollte nach einem Klick auf Dein Smartphone eine halbe Stunde später die Oberstufenschülerin auf der Matte stehen, um gegen kleines Geld zu übernehmen.

Niemals versuchen, Kinder zu überreden. Sie arbeiten dann genau in die entgegengesetze Richtung. Ein sich verstärkender Regelkreis.

Insgesamt habe ich den Eindruck, daß Du Dich noch nicht getrennt hast, Dich nicht trennen willst und den Mann und Vater erziehen möchtest. Und das mit umso großeren Druck, je mehr Du Dich als Opfer positionierst.
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RE: Darf man als Frau auch Fragen bezüglich Sorgerecht/ABR stellen? - von Skipper - 21-05-2011, 09:24

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