(21-05-2011, 16:30)blue schrieb: "Antrag auf Erlass einer vorläufigen Anordnung zum Umgangsrecht im isolierten FGG-Verfahren".
Ist hier (etwas weiter unten) ziemlich ausführlich beschrieben. http://www.trennungsfaq.com/umgang.html#umgang
danke dafür. Allerdings verwirrt es mich an der einen oder anderen Stelle etwas (war früher als Kind blond, was vermutlich die Erklärung ist ). Wenn ich es aber richtig verstehe, so gibt es anscheinend keinen "Eilantrag" der es einem ermöglicht, bis zu einem Gerichtsverfahren den Umgang wie bisher laufen zu lassen, richtig?
(21-05-2011, 17:40)Ibykus schrieb: Bis dahin wird noch viel Zeit vergehen, in der Dir Dein Kind entweder vollends vorgehalten wird, oder in der hin und wieder ein Umgang gnädig zustande kommt.
Ibykus, im Moment geht es ja darum, den bisher über das "normale" Maß hinausgehenden Umgang zu retten, wir er seit über vier Jahren praktiziert wurde. Die "normalen" 14 Tage sind zumindest bis jetzt nicht in Gefahr.
Ich sehe allerdings durchaus auch die Gefahr, dass je nach Eskalationsgrad der ganzen Sache die KM auch diese angreifen könnte. Ob das der Fall ist, weiß ich ggf. schon nächstes WE, da dort ein "normales" Umgangs-WE ansteht.
Was das JA angeht, so waren die Äußerungen der SB bisher halbwegs im grünen Bereich. Ich habe allerdings auch direkt einen Alternativvorschlag gemacht, was die zusätzlichen Sonntage angeht und unter dem Vorbehalt, mein Arbeitgeber stimmt dem zu angeregt, dass ich mir pro Monat auch 1 bis 2 Nachmittage unter der Woche als Ersatz für die "Zusatzsonntage" vorstellen könnte, die ich über meinen regulären Urlaub abdecke. Dies ist übrigens ein Lösungsansatz, der mir nach den Diskussionen hier und auch in einem anderen Forum in den Sinn gekommen ist.
Dafür also danke, bin nicht komplett beratungsresistent...
Allerdings weiß ich noch nicht, ob mir mein Arbeitgeber nicht den geschmeidig ausgestreckten Mittelfinger zu dieser Idee zeigt. Hier möchte ich erst einmal die Reaktion der KM zu dieser Idee abwarten, bevor ich den AG frage.
(21-05-2011, 18:18)blue schrieb: Meiner Meinung nach sollte die "Gerichtskeule" etwas mit Fingerspitzengefühl geschwungen werden. Denn gleich zum Gericht zu marschieren kann ganz schnell nach hinten losgehen. Gib mal bei Zeiten Bescheid, ob DU an den unnötig von Dir "provozierten" Gerichtskosten vorbei gekommen bist.
Stimme Dir absolut zu. Ich möchte diese Keule auch nicht schwingen. Allerdings hatte ich das JA schon 2008 einmal mit in der Sache drin und weiß daher, welche Geschütze die KM dort so auffährt und wie sie agiert. Das ging teilweise in Richtungen wo ich schon anfing zu überlegen, ob ich nicht eine Strafanzeige gegen die feine Dame stellen sollte...
Von daher mache ich mir wenig Hoffnung, was die Lösung über's JA angeht da ich denke, dass die KM alles blocken wird. Dafür kenne ich sie zu gut...
Will damit auch nur sagen, dass ich hier nix Zitat: "provozieren" möchte sondern nur einen Plan B in der Tasche haben möchte, wenn es wie o.g. laufen sollte.
Ich halte Euch auf dem Laufenden, wie es weitergeht.
Eine Bitte noch: Kann mir jemand die o.g. Frage beantworten, ob es so einen "Eilantrag" gibt oder nicht?