21-05-2011, 20:18
(21-05-2011, 19:41)ep2007 schrieb: Eine Bitte noch: Kann mir jemand die o.g. Frage beantworten, ob es so einen "Eilantrag" gibt oder nicht?natürlich gibt es die Möglichkeit, einen solchen Antrag zu stellen.
Er wird aber ziemlich sicher als zwar zulässig, aber als unbegründet zurückgewiesen werden.
Um "weitergehenden" Umgang zu regeln, also Umgang, der über bestehendem und praktiziertem Umgang hinaus geht, fehlt es für einen Anspruch im Anordnungsverfahren vvh am Rechtschutzbedürfnis.
Deshalb ist es ja so wichtig, einen durch gerichtlichen Beschluss geregelten Umgang zu haben. Wenn der in einer Weise boykottiert werden sollte, die im Zweifel auf eine Entfremdung hinausläuft, besteht 1. die Möglichkeit über den einsweiligen Rechtschutz schnell gegen die KM vorzugehen oder mit Ordnungsgeldern auf sie einzuwirken.
Gegen zw den Eltern einvernehmlich geregelten Umgang, gg den einseitig
verstoßen wird, hast Du in der Regel nichts in der Hand.
Die KM blockt oder zickt ja nicht grundlos - deswegen klingeln bei mir immer sofort alle Glocken ...
Insoweit ist es auch falsch, von einer "rechtlichen Keule" zu sprechen, mit der man tunlichst restriktiv umzugehen hat.
Meinungsverschiedenheiten zu regeln ist das Familiengericht zuständig. Nicht ohne Grund ist es gesetzlich verpflichtet, auf ein Einvernehmen der Parteien hinzuwirken, § 156 FamFG!
Es wird allen Ortens -zu Recht- auf deutsche JÄer geschimpft.
Sie vertreten im Zweifel Mütterinteressen, jedenfalls dann, wenn sich Meinungsverschiedenheiten nicht "per Ordre de Mufti" auf dem kleinen Dienstweg erledigen lassen.
Deswegen noch einmal:
Wenn sich Meinungsverschiedenheiten über Umgangsrechte nicht zuverlässig regeln lassen, dann muss schnell und unverzüglich eine gerichtliche Entscheidung her.
Ibykus
(21-05-2011, 20:17)ep2007 schrieb: Wie auch immer: das nächste reguläre WE ist der Testballon. Sollte hier etwas schiefgehen, so werde ich vermutlich dann doch direkt das Gericht einschalten.das beruhigt mich immerhin - und damit kann ja auch @blue leben
(21-05-2011, 20:17)ep2007 schrieb: Zu o.g. Zitat noch eine Frage: ist so etwas wirklich möglich? Könnte es mir nach sagen wir ein paar Wochen Umgangsentzug passieren, obwohl ich dem lieben Nachwuchs (jetzt 6 Jahre alt, um das noch zu beantworten) die letzten Jahre so viel hatte, den Hintern gewischt habe, die Windeln gewechselt habe (natürlich nur in den ersten Jahren), nachts bei Krankheit mit Kind zum Notarzt gefahren bin, und, und, und?natürlich! Das ist der Normalfall.
Ist so etwas wirklich möglich? Steht es echt so beschissen um den Umgang Deutschlands mit seinen Vätern???
Allerdings ist bei sechsjährigen Kindern eine Entfremdung nicht mehr so schnell möglich, sodass ich ein Begleiterfordernis in Deinem Fall erstmal nicht sehe.
Das Problem ist ja immer die Ursache (hier vermutlich der Umstand, dass es in der neuen Familie vorrangigere Dinge gibt und väterlicher Umgang dabei schon mal stören kann).
Und wenn dann auch noch die Kasse stimmt, ist der leibliche Vater jedenfalls aus mütterlicher Sicht, nicht mehr ganz so wichtig (wenn überhaupt). Also fängt man an, den Umgang, zu dem man nicht verpflichtet ist, einzuschränken.
Dagegen wird Dir kein JA helfen (können).
Und wenn die KM am Umgangsboykott erst einmal Gefallen gefunden hat, dann prophezeih ich Dir, wirst Du immer mehr in die Außenseiterrolle gedrängt.
Die KM wird Umgang dann zulassen, wenn es dem Kind nicht in den Kram passt (da gibt's genug Möglichkeiten bei einem sechsjährigen) damit Dein Kind erst unmütig, dann widerwillig zum Vater geht.
Du hast in jedem Fall die Arschkarte und bewegst Dich fortan auf einem Drahtseil!
Menschenskinder!
Diese ganze stereotype Kacke, mit der sich unsereiner in Deutschland gegen mütterliche Willkür immer wieder zur Wehr setzen muss, ist doch hinlänglich bekannt.
Und bekannt ist genauso, dass, wenn man sich dagegen wehrt, in der nächsten Etappe das gemSR -sofern es besteht- über den Jordan geht.
Und zwar unter Hinweis auf gerade diese Streitigkeiten und unter gesetzeswidriger Anwendung des § 1671 II Nr. 2 BGB, der nämlich hinsichtlich eines SR-Entzugs subsidiär ist (Abs. 3)!
Ibykus