21-05-2011, 21:02
(21-05-2011, 19:50)Ibykus schrieb: Eine Rechtsgrundlage dafür gibt es nicht.Mit Verlaub, ich wäre der letzte, der das JA einschalten würde!
Nach dem FamFG hat das Gericht das JA einzuschalten - nicht DU !!!

Und wieder einmal läufst Du im Kreis, wenn Du meinst, für alles und jedes müsse eine "Rechtsgrundlage" existieren. Wenn Richter oder Richterin am Vortag schlechten Sex hatte, bist Du der Willkür ausgesetzt, wenn er oder sie meint, Dich jetzt mal eben auf´s Horn nehmen zu müssen.
Merkst Du eigentlich nicht, dass Du Dir selbst widersprichst?