21-05-2011, 21:16
bleib sachlich, bleu!
Ich hab' schon vieles gehört und auch auch selber erleben dürfen.
Aber das ein Familiengericht einen begründeten Antrag zur Regelung des Umgangs deswegen abgewiesen hätte, weil vorher kein JA eingeschaltet worden wäre, ist mir neu.
Die Begründetheit selbst hängt nicht von der vorangehenden Inanspruchnahme des JA ab.
Natürlich -das hatte 'p' ja schon richtig erwähnt- sollte man der KM zweckmäßigerweise vorher Gelegenheit gegeben haben, den eigenen Vorstellungen zuzustimmen, sonst kann man schnell auf den Kosten sitzen bleiben.
Abgwiesen wird der Antrag aber deswegen nicht.
Ich hab' schon vieles gehört und auch auch selber erleben dürfen.
Aber das ein Familiengericht einen begründeten Antrag zur Regelung des Umgangs deswegen abgewiesen hätte, weil vorher kein JA eingeschaltet worden wäre, ist mir neu.
Die Begründetheit selbst hängt nicht von der vorangehenden Inanspruchnahme des JA ab.
Natürlich -das hatte 'p' ja schon richtig erwähnt- sollte man der KM zweckmäßigerweise vorher Gelegenheit gegeben haben, den eigenen Vorstellungen zuzustimmen, sonst kann man schnell auf den Kosten sitzen bleiben.
Abgwiesen wird der Antrag aber deswegen nicht.