24-05-2011, 19:29
Nach § 1686 ist jedes Elternteil verpflichtet, dem anderen Elternteil bei berechtigtem Interessse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des gem Kindes zu erteilen.
Ein berechtigtes Interesse ist gegeben, wenn der Elternteil keine Möglichkeit hat, sich auf andere Art zu unterrichten.
Die Umstände müssen von Amts wegen aufgeklärt werden.
Die Einschaltung des JA ist NICHT erforderlich (aus meiner Sicht auch nicht geraten!).
Ich würde mich an die Meldebehörde wenden und wegen der Durchsetzung des Auskunftsanspruchs die Adresse der KM erfragen.
Das geht online gegen eine kleine Gebühr ....
(Es sei denn, die KM hat einen Sperrvermerk - dann zum Rechtspfleger des FamGericht)
Ibykus
Ein berechtigtes Interesse ist gegeben, wenn der Elternteil keine Möglichkeit hat, sich auf andere Art zu unterrichten.
Die Umstände müssen von Amts wegen aufgeklärt werden.
Die Einschaltung des JA ist NICHT erforderlich (aus meiner Sicht auch nicht geraten!).
Ich würde mich an die Meldebehörde wenden und wegen der Durchsetzung des Auskunftsanspruchs die Adresse der KM erfragen.
Das geht online gegen eine kleine Gebühr ....
(Es sei denn, die KM hat einen Sperrvermerk - dann zum Rechtspfleger des FamGericht)
Ibykus