26-05-2011, 08:38
(26-05-2011, 00:28)Ibykus schrieb: Die KM muss bei einem minderjährigen Kind Auskünfte geben über alle das Befinden und die Entwicklung des Kindes wesentlichen Umstände - keine Begrenzung also auf schulische oder berufliche Belange.
Schön zitiert. Aber hast du mal nachgesehen, wie viele Urteile es nach 1998 dazu gibt? Die ganze Auskunftsgeschichte war bis '98 noch ein beackertes Feld, danach nur noch bei Umgangsausschlüssen. Damals ging es um nichteheliche Kinder, deren Umgang mit dem Vater nicht nur inoffiziell, sondern offiziell von der Mutter abhing. Daraus stammte auch das jährliche Bild des Kindes, auf das der Vater ein "Recht" hatte.
Heute wirst du erst einmal auf das Kind selbst verwiesen. Hat auch ein Forenmitglied erlebt, das geklagt hat.