Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
18 Jahre, kein Schulabschluss, keine Ausbildung und nie endende Ansprüche
#8
Nachdem ich mich jetzt beim Jugendamt telefonisch nach dem Status meiner Unterhaltspflicht erkundigt habe, müssen meine Zahlungen an das Jugendamt weiter laufen.
Da Mutter und Tochter im gemeinsamen Haushalt auf Harz4 Basis leben und die Tochter weiterhin zur Schule geht, um den Hauptschulabschluss nachzuholen, sei das Jugendamt auch über das 18. Lebensjahr hinaus weiterhin für sämtliche Zahlungen zuständig.
Irgendwann kommt dann noch die Ausbildungszeit hinzu. Soweit ich weiss, bekam man früher den Hauptschulabschluss mit etwa 16 Jahren in der 9. Klasse.
Ich werde somit weiter an das Jugendamt zahlen und abwarten, was die Zeit mit sich bringt.


Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: 18 Jahre, kein Schulabschluss, keine Ausbildung und nie endende Ansprüche - von Zahlomat - 26-05-2011, 17:08

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Kind wird Volljährig ohne Schulabschluss und arbeitssuchend Krösus 1 162 03-06-2024, 21:13
Letzter Beitrag: p__
  Kind, 20 Jahre, straffällig, ausbildung weg -> Kosten/Unterhalt? Manni 8 2.303 27-04-2022, 13:42
Letzter Beitrag: p__
  ALG 2 zwischen Schulabschluss und Studienbeginn ehrensoldstattunterhalt 3 2.550 19-01-2020, 10:54
Letzter Beitrag: p__
  Schule beendet, keine Ausbildung? Pappnase 149 127.159 03-02-2018, 22:28
Letzter Beitrag: p__

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste