26-05-2011, 17:08
Nachdem ich mich jetzt beim Jugendamt telefonisch nach dem Status meiner Unterhaltspflicht erkundigt habe, müssen meine Zahlungen an das Jugendamt weiter laufen.
Da Mutter und Tochter im gemeinsamen Haushalt auf Harz4 Basis leben und die Tochter weiterhin zur Schule geht, um den Hauptschulabschluss nachzuholen, sei das Jugendamt auch über das 18. Lebensjahr hinaus weiterhin für sämtliche Zahlungen zuständig.
Irgendwann kommt dann noch die Ausbildungszeit hinzu. Soweit ich weiss, bekam man früher den Hauptschulabschluss mit etwa 16 Jahren in der 9. Klasse.
Ich werde somit weiter an das Jugendamt zahlen und abwarten, was die Zeit mit sich bringt.
Da Mutter und Tochter im gemeinsamen Haushalt auf Harz4 Basis leben und die Tochter weiterhin zur Schule geht, um den Hauptschulabschluss nachzuholen, sei das Jugendamt auch über das 18. Lebensjahr hinaus weiterhin für sämtliche Zahlungen zuständig.
Irgendwann kommt dann noch die Ausbildungszeit hinzu. Soweit ich weiss, bekam man früher den Hauptschulabschluss mit etwa 16 Jahren in der 9. Klasse.
Ich werde somit weiter an das Jugendamt zahlen und abwarten, was die Zeit mit sich bringt.