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18 Jahre, kein Schulabschluss, keine Ausbildung und nie endende Ansprüche
#10
(26-05-2011, 17:08)Zahlomat schrieb: Da Mutter und Tochter im gemeinsamen Haushalt auf Harz4 Basis leben und die Tochter weiterhin zur Schule geht, um den Hauptschulabschluss nachzuholen, sei das Jugendamt auch über das 18. Lebensjahr hinaus weiterhin für sämtliche Zahlungen zuständig.

Offenbar hat sie zwei Jahre nur rumgegammelt. In dieser Zeit hast du überflüssigerweise Unterhalt bezahlt, obwohl du gar nicht unterhaltspflichtig warst - du hast den Staatsbonzen zum Dank für die Rumgammelei der Tochter 4000-8000 EUR geschenkt.

Ich hoffe doch, du hast dich nicht mit wohlfeilen Worten abspeisen lassen, sondern eine Frist für die Vorlage der Belege und Nachweise gesetzt? Schulbescheinigung? Umgekehrt passiert folgendes: Wenn Väter nicht pronto und pünktlich Nachweise fürs Einkommen beibringen, rammt ihnen das Jugendamt am nächsten Tag die Faust in den Mund, klagt sofort und reisst ihnen damit die letzten Innereien raus.

Selbst wenn eine Beistandschaft besteht, ist das Jugendamt ab dem Tag des 18. Geburtstages für gar nichts mehr zuständig. In diesem Punkt haben sie dich ganz einfach angelogen. Lass dich bitte nicht für dumm verkaufen!
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RE: 18 Jahre, kein Schulabschluss, keine Ausbildung und nie endende Ansprüche - von p__ - 26-05-2011, 17:26

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