26-05-2011, 18:51
Lieber 'P',
was Du schilderst, sind nicht die einzigen Widerrechtlichkeiten, gegen die wir Väter zu kämpfen haben - wem erzähle ich das?
Auskunftsrechte standen nach überkommener Rechtsprechung dem nicht anwesenden Vater nur alternativ zu, nämlich dann, wenn er keinen Umgang hatte (als Ersatz sozusagen).
Nach neuer Rechtsprechung besteht das Auskunftsrecht NEBEN dem bestehenden Umgangsrecht.
Ich hatte ja schon geschrieben, das ein "berechtigtes Interesse bestehen muss, das zur Durchsetzung des Anspruchs ggü der KM entfallen könnte, wenn das Kind nachvollziehbar Auskünfte über sich erteilt, bspw. im Rahmen oder während des Umgangs.
Das muss es dann aber auch tun!
Wenn kein Umgang stattfindet, ist die KM verpflichtet.
So stehts im Gesetz und nur darauf können wir uns berufen.
Sieht das Familiengericht das anders, muss das OLG entscheiden ...
Wenn wir unsere Rechte in Anspruch nehmen und durchsetzen wollen, müssen wir klagen - das ist doch nichts Neues!
Geschenkt wird uns nichts!
Auch das ist nicht neu!
was Du schilderst, sind nicht die einzigen Widerrechtlichkeiten, gegen die wir Väter zu kämpfen haben - wem erzähle ich das?
Auskunftsrechte standen nach überkommener Rechtsprechung dem nicht anwesenden Vater nur alternativ zu, nämlich dann, wenn er keinen Umgang hatte (als Ersatz sozusagen).
Nach neuer Rechtsprechung besteht das Auskunftsrecht NEBEN dem bestehenden Umgangsrecht.
Ich hatte ja schon geschrieben, das ein "berechtigtes Interesse bestehen muss, das zur Durchsetzung des Anspruchs ggü der KM entfallen könnte, wenn das Kind nachvollziehbar Auskünfte über sich erteilt, bspw. im Rahmen oder während des Umgangs.
Das muss es dann aber auch tun!
Wenn kein Umgang stattfindet, ist die KM verpflichtet.
So stehts im Gesetz und nur darauf können wir uns berufen.
Sieht das Familiengericht das anders, muss das OLG entscheiden ...
Wenn wir unsere Rechte in Anspruch nehmen und durchsetzen wollen, müssen wir klagen - das ist doch nichts Neues!
Geschenkt wird uns nichts!
Auch das ist nicht neu!