26-05-2011, 19:46
Richtig, das ist nur einer der Logikbrüche (aber was ist schon Logik für einen Juristen?). Die Lebensstellung des Bedürftigen kann sich auch nicht von jemand ableiten, der nie mit dem Kind oder auch nur mit seiner Mutter lebte, ein ganz anderes Leben ganz wo anders führt.
Die Justiz hat das früher übrigens selber mal genau so gemacht: Aus diesem Grund war der Unterhalt für nichteheliche Kinder ein Festbetrag, nämlich die unterste Stufe der Düsseldorfer Tabelle. Und dann kam die "Gleichstellung", die bekanntlich immer dem Unterhaltsmaximierungsprinzip folgt.
Die Justiz hat das früher übrigens selber mal genau so gemacht: Aus diesem Grund war der Unterhalt für nichteheliche Kinder ein Festbetrag, nämlich die unterste Stufe der Düsseldorfer Tabelle. Und dann kam die "Gleichstellung", die bekanntlich immer dem Unterhaltsmaximierungsprinzip folgt.