27-05-2011, 07:23
Unsere Tochter wird am 4 Juli 2012 6 Jahre alt.
Für die Einschulung in Hessen gibt es folgende Regelung.
Alle Kinder, die bis zum 30. Juni sechs Jahre alt werden, werden am 1. August im Bundesland Hessen schulpflichtig.
Kinder, die vom 1. Juli bis 31. Dezember sechs Jahre alt werden, können auf Antrag eingeschult werden – sie sind sogenannte Kann-Kinder.
Die KM möchte das unser Kind noch ein Jahr in die Kita geht.
Sie hat das ohne meine Rücksprache eigenmächtig vollzogen.
Wir haben das gemeinsame Sorgerecht.
Ich möchte gerne wissen, ob sie nächstes Jahr schon eingeschult werden kann. Was kann ich machen?
Für die Einschulung in Hessen gibt es folgende Regelung.
Alle Kinder, die bis zum 30. Juni sechs Jahre alt werden, werden am 1. August im Bundesland Hessen schulpflichtig.
Kinder, die vom 1. Juli bis 31. Dezember sechs Jahre alt werden, können auf Antrag eingeschult werden – sie sind sogenannte Kann-Kinder.
Die KM möchte das unser Kind noch ein Jahr in die Kita geht.
Sie hat das ohne meine Rücksprache eigenmächtig vollzogen.
Wir haben das gemeinsame Sorgerecht.
Ich möchte gerne wissen, ob sie nächstes Jahr schon eingeschult werden kann. Was kann ich machen?