27-05-2011, 10:55
Das ist so nicht richtig. Laufzeit und Höhe sind zwei verschiedene Dinge. Nur weil die Höhe angeblich nicht mehr spezifizierbar ist, beeinflusst das nicht die Laufzeit oder die Vollstreckbarkeit. Ohne explizite Laufzeitbegrenzung gilt der Titel je nach Richteransicht fort. OFt wird geurteilt, dass der alte Betrag einfach weiterzubezahlen ist, der Pflichtige müsse halt eine Abänderung anstreben wenn ihm das nicht passt. Andere Richter sehen den Titel als erloschen an, behandeln dynamische und statische Titel unterschiedlich. Das Risiko einer Vollstreckung ist jedenfalls viel zu gross, wenn einfach nicht mehr bezahlt wird.
Aber andere Dinge ändern sich. Zu bezahlen ist zum Beispiel direkt an das Kind und nicht über die Mutter oder das Jugendamt, deren Vertretung des Kindes endet mit dem 18. Geburtstag. Der Weg zu einer Abänderungsklage ist offen, weil sich die Berechnung ändert. Und so weiter, siehe faq.
Aber andere Dinge ändern sich. Zu bezahlen ist zum Beispiel direkt an das Kind und nicht über die Mutter oder das Jugendamt, deren Vertretung des Kindes endet mit dem 18. Geburtstag. Der Weg zu einer Abänderungsklage ist offen, weil sich die Berechnung ändert. Und so weiter, siehe faq.