27-05-2011, 14:36
(27-05-2011, 09:09)beppo schrieb: Was denn nun?
Das:
Das Beißt sich nicht.
Der Kindesvater wenn Richter ist, hat einfach mehr zu bezahlen, wie der "Hartzi"
Die Lebensstellung des Kindes wäre im 1. Fall Kind vom Richter und im 2. Fall Kind vom "Hartzi"
Mein Fall ist etwas Besonderes. Ich hatte ein, sagen wir mal, schon etwas überdurchschnittliches Einkommen war aber von Geburt an Schwerbehindert.
Die Lebensstellung meiner Kinder ist also nach § 1610 BGB "Kind von Schwerbehinderten Besserverdiener."
Bisher kannte kein Gericht die Schwerbehinderung in irgendeiner Weise finanziell an. Ich wurde behandelt, wie ein gut verdienender, aber gesunder Besserverdiener, wenn es um meine Zahlungsverpflichtungen ging.
Unter Anrechnung meine Schwerbehinderung (durch Anhebung des notwendigen Selbstbehaltes, da unvermeidbar) hätte ich maximal die Hälfte meiner Unterhaltszahlungen insgesamt leisten müssen.
Ich habe ja nicht immer gar nix bezahlt: Gut und gerne 100.000,00 € habe ich zwischen September 1994 und April 2006 schon bezahlt.
lg
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.