Mein Anwalt sagt mir heute, das ich keine Chance habe. Kindesunterhalt ist ab dem Tag der Geburt zu bezahlen. Selbst wenn man von dem Kind erst nach Monaten überhaupt etwas erfährt. Das Thema mit der Inverzugsetzung zieht angeblich nur beim Unterhalt für die Mutter.
Hat jemand das Problem schon gehabt?
Irgendwie ist grad mein Text verschwunden. Also noch mal von vorn.
Mein Anwalt sagt mir heute, dass ich keine Chance habe. Kindesunterhalt waere in jedem Fall ab dem Tag der Geburt zu bezahlen. Das Thema der Inverzugsetzung greift angeblich nur beim Unterhalt fuer die Mutter.
Hat jemand Erfahrung damit?
Hat jemand das Problem schon gehabt?
Irgendwie ist grad mein Text verschwunden. Also noch mal von vorn.
Mein Anwalt sagt mir heute, dass ich keine Chance habe. Kindesunterhalt waere in jedem Fall ab dem Tag der Geburt zu bezahlen. Das Thema der Inverzugsetzung greift angeblich nur beim Unterhalt fuer die Mutter.
Hat jemand Erfahrung damit?