27-05-2011, 20:10
(27-05-2011, 17:59)p schrieb: Neben der "Inverzugesetzung" zählt auch die Forderung nach Auskunft über das Einkommen als Unterhaltsstartpunkt.Es soll ja Powerwomen geben, die meinen, es alleine zu schaffen und sich nicht abhängig machen zu wollen.
Falls das dann nicht geklappt haben sollte, wird es für sie recht schwierig, rückwirkend für die letzten Jahre Unterhalt zu fordern.