27-05-2011, 21:02
Ich war selber ueberrascht, aber mein eigener Anwalt sagte, dass 1613 nur bei dem Unterhalt fuer die Mutter greift (waren nicht verheiratet). Den Unterhalt fuer die Mutter brauche ich deswegen nicht rueckwirkend bezahlen. Beim Kind waere das anders, den Unterhalt muesse ich ab dem Tag der Geburt bezahlen, egal wann geltend gemacht wurde. Sind immerhin 5 Monate und knapp 2.000 €. Gibt es da wirklich diesen Unterschied?
Vaterschaft wurde sofort anerkannt. Mutter war also nicht an der Geltendmachung gehindert.
Vaterschaft wurde sofort anerkannt. Mutter war also nicht an der Geltendmachung gehindert.