28-05-2011, 07:12
Dankeschön für die zahlreichen Antworten, ich habe mich sehr gefreut.
Unsere Tochter hat ihren Wohnsitz in Frankfurt/Hessen.
Sie liegt 4 Tage über dem Datum der Schulpflicht.
Die Einschulung in Hessen ist durch das hessische Kultusministerium geregelt.
Wann Kinder schulpflichtig werden, ist durch § 58 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) geregelt. Danach sind alle Kinder zur Aufnahme in die Schule anzumelden, die bis zum 30. Juni das 6. Lebensjahr vollenden. Bei der Anmeldung müssen die Eltern unter anderem den Geburtsschein mitbringen und ihr Kind vorstellen. Auf diese Weise kann überprüft werden, ob das Kind den erforderlichen körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklungsstand besitzt, um erfolgreich am Unterricht der 1. Klasse teilnehmen zu können. Ist das nicht der Fall, kann das Kind nach Anhörung der Eltern noch ein Jahr vom Unterricht zurückgestellt werden.
Kinder, die nach dem 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern bereits vorzeitig in die Schule aufgenommen werden.
Die Entscheidung hierüber liegt bei der Schulleiterin oder dem Schulleiter.
Ich habe nun folgendes vor. Ich werde mit der Mutter unserer Tochter über die Einschulung unserer Tochter sprechen. Es wird schwer sein, weil sie viele deutsche Wörter nicht versteht.
Ich werde der KM vorschlagen, dass unsere Tochter getestet werden soll, ob sie die erforderlichen körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklungsstand besitzt, um erfolgreich am Unterricht der 1. Klasse teilnehmen zu können. Erst wenn das Ergebnis feststeht, können wir uns entscheiden. Unsere Tochter soll sich am Entscheidungsprozess beteiligen.
Ich werde mich mit der Kita - Betreuerin unserer Tochter zusammensetzen und dieses auch vorschlagen und sie möchte dieses Vorhaben unterstützen und mit der KM besprechen.
Entscheidend ist auch der Kindeswille. Unsere Tochter möchte gerne in die Schule gehen und nachmittags in den Hort. Sie geht jetzt schon oft in die Hortgruppe und fühlt sich bei den älteren Kindern sehr wohl.
Und sie sagt mir, dass sie gerne Zahlen und Buchstaben lernen wolle.
Was wir oft auch jetzt schon mit Lernspielen u.a. praktizieren.
Unsere Tochter hat ihren Wohnsitz in Frankfurt/Hessen.
Sie liegt 4 Tage über dem Datum der Schulpflicht.
Die Einschulung in Hessen ist durch das hessische Kultusministerium geregelt.
Wann Kinder schulpflichtig werden, ist durch § 58 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) geregelt. Danach sind alle Kinder zur Aufnahme in die Schule anzumelden, die bis zum 30. Juni das 6. Lebensjahr vollenden. Bei der Anmeldung müssen die Eltern unter anderem den Geburtsschein mitbringen und ihr Kind vorstellen. Auf diese Weise kann überprüft werden, ob das Kind den erforderlichen körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklungsstand besitzt, um erfolgreich am Unterricht der 1. Klasse teilnehmen zu können. Ist das nicht der Fall, kann das Kind nach Anhörung der Eltern noch ein Jahr vom Unterricht zurückgestellt werden.
Kinder, die nach dem 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern bereits vorzeitig in die Schule aufgenommen werden.
Die Entscheidung hierüber liegt bei der Schulleiterin oder dem Schulleiter.
Ich habe nun folgendes vor. Ich werde mit der Mutter unserer Tochter über die Einschulung unserer Tochter sprechen. Es wird schwer sein, weil sie viele deutsche Wörter nicht versteht.
Ich werde der KM vorschlagen, dass unsere Tochter getestet werden soll, ob sie die erforderlichen körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklungsstand besitzt, um erfolgreich am Unterricht der 1. Klasse teilnehmen zu können. Erst wenn das Ergebnis feststeht, können wir uns entscheiden. Unsere Tochter soll sich am Entscheidungsprozess beteiligen.
Ich werde mich mit der Kita - Betreuerin unserer Tochter zusammensetzen und dieses auch vorschlagen und sie möchte dieses Vorhaben unterstützen und mit der KM besprechen.
Entscheidend ist auch der Kindeswille. Unsere Tochter möchte gerne in die Schule gehen und nachmittags in den Hort. Sie geht jetzt schon oft in die Hortgruppe und fühlt sich bei den älteren Kindern sehr wohl.
Und sie sagt mir, dass sie gerne Zahlen und Buchstaben lernen wolle.
Was wir oft auch jetzt schon mit Lernspielen u.a. praktizieren.