Kurz noch einmal zurück zum vorliegenden Fall:
Mutter hat 2 Kinder aus einer früheren Beziehung und konnte es einfach nicht lassen noch ein Trennungsopfer gewaltsam in die Welt zu befördern.
Nun bekommen die bisherigen Kinder je 200 Euro und der Frischling 400 Euro - wer das glaubt ist entweder dumm oder blöd.
Das ganze Geld kommt in den großen Topf namens "Haushaltsgeld"; da wird dann kräftig gerührt und als Würze kommen noch die 364 Euro ALG II der Mutter drauf.
Gesamteinkommen des Haushaltes: 1164 Euro, wovon sich die meisten guten Mütter natürlich den Löwinnenanteil sichern und sich neben teuren Spitzendessous noch Schminkkram und Schnickschnack von Ikea kaufen..achja und wer will schon ewig allein sein. Also Babysitter her und ab ins Nachtleben.
Das Problem hier ist allerdings das "Einkommen" des jüngsten Sprösslings: Dieses liegt ca. 150 Euro über dem Hartz IV Satz der Altersgruppe, der Überschuß mindert die Ansprüche der Familie.
Also: Papa bezahlt Steuern und Sozialabgaben, gibt von der Hälfte, die er behalten darf ein Fünftel an das Kind ab, welches davon dann wieder seine Familie unterstützen muß, also erneut Sozialabgaben leistet.
Hier entsteht eine Doppelbelastung des erwirtschafteten Geldes, was wiederum dem Tatbestand des Diebstahles gleichkommt.
Mutter hat 2 Kinder aus einer früheren Beziehung und konnte es einfach nicht lassen noch ein Trennungsopfer gewaltsam in die Welt zu befördern.
Nun bekommen die bisherigen Kinder je 200 Euro und der Frischling 400 Euro - wer das glaubt ist entweder dumm oder blöd.
Das ganze Geld kommt in den großen Topf namens "Haushaltsgeld"; da wird dann kräftig gerührt und als Würze kommen noch die 364 Euro ALG II der Mutter drauf.
Gesamteinkommen des Haushaltes: 1164 Euro, wovon sich die meisten guten Mütter natürlich den Löwinnenanteil sichern und sich neben teuren Spitzendessous noch Schminkkram und Schnickschnack von Ikea kaufen..achja und wer will schon ewig allein sein. Also Babysitter her und ab ins Nachtleben.
Das Problem hier ist allerdings das "Einkommen" des jüngsten Sprösslings: Dieses liegt ca. 150 Euro über dem Hartz IV Satz der Altersgruppe, der Überschuß mindert die Ansprüche der Familie.
Also: Papa bezahlt Steuern und Sozialabgaben, gibt von der Hälfte, die er behalten darf ein Fünftel an das Kind ab, welches davon dann wieder seine Familie unterstützen muß, also erneut Sozialabgaben leistet.
Hier entsteht eine Doppelbelastung des erwirtschafteten Geldes, was wiederum dem Tatbestand des Diebstahles gleichkommt.
„Die Sklaven […] dienen ihren Herren, und die Nichtsnutze ihren Begierden.“
– Diogenes v. Sinope - nach Diogenes Laertios
...Telepapi ist ein nichtsnutziger Sklave...
– Diogenes v. Sinope - nach Diogenes Laertios
...Telepapi ist ein nichtsnutziger Sklave...