29-05-2011, 12:03
(28-05-2011, 20:40)p schrieb: Das war ein Verfahrenskostenhilfeersuchen. Jeder Richter wird trotzdem im Verfahren selbst grummeln, wenn man ohne Einigungsversuche aufs Gericht losgezogen ist. Ein Vorteil für den Kläger ist das psychologisch gesehen nicht.natürlich! Und zu Recht wird er grummeln!
Aber wegen der Einigungsversuche zum JA zu gehen ist deswegen nicht erforderlich - darum geht's doch!
Der Antragsgegnerin sollte vor Klage-/ Antragstellung Gelegenheit gegeben werden, zuzustimmen!
Auch das ist nicht zwingend, sondern entspricht guten Gepflogenheiten, die im Übrigen deswegen wichtig sind, weil jeder Antrag natürlich kostenpflichtig abgewiesen wird, dem der Antragsgegner nach Rechtshängigkeit der Klage zustimmt und einseitig die Erledigung erklärt mit dem Antrag, die Kosten dem Kläger aufzutragen, weil dieser ohne ein Bedürfnis nach Rechtschutz gehabt zu haben (mithin mutwillig) drauflos geklagt hatte.
Um das vvh abzuwenden, bedarf es aber keiner Inanspruchnahme des JA.
Im Gegenteil: ich warne -grundsätzlich- jeden Vater davor!
So hatte ich in meinen Antrag, mir das gemeinsame Sorgerecht zu übertragen darüber vorher kein Wort mit der KM gesprochen, sondern lediglich erklärt, das eine Zustimmung seitens der KM nicht zu erwarten ist.
Hätte sie aber nach Antragszustellung erklärt, sie stimme zu, dann wären mir die Kosten auferlegt worden - und zwar unabhängig beantragter PKH, die dann natürlich abgewiesen worden wäre.
Nun möchte Frau Richterin, dass ich die Kosten auch trage (aber aus anderem Grund, den ich wohl nicht erklären muss??).
Ibykus