30-05-2011, 16:17
Ich denke den Begriff "Mahnung" kannst Du getrost im Unterhaltsrecht vergessen. Normalerweise heißt es "Hiermit fordere ich Sie auf..."
Wenn Du dann nicht zahlst, kannst Du Dich entwerder mit der Gegenseite einigen, oder Du stehst vor Gericht. Ist eigentlich ganz einfach.
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