20-01-2009, 11:12
Die Sprecherin des Kammergerichts, Katrin-Elena Schönberg, betont, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handele. An oberster Stelle stehe bei der Verhandlung von Familienangelegenheiten immer das Kindeswohl. Es gehe um die Frage, wie viel Veränderung dem Kind nach der Scheidung zuzumuten sei.
Vollzeittätigkeit der Mutter = zu starke Veränderung für das Kind = nicht kindeswohldienlich = Mama muß nicht Vollzeit arbeiten = Papa darf weiter zahlen
http://www.welt.de/welt_print/article305...hulen.html
Vollzeittätigkeit der Mutter = zu starke Veränderung für das Kind = nicht kindeswohldienlich = Mama muß nicht Vollzeit arbeiten = Papa darf weiter zahlen
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