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OLG Zweibrücken 6 UF 19/08 Verzicht auf Trennungsunterhalt
#1
Auch wenn ein Ehepartner bei einer Trennung auf Unterhaltszahlungen verzichtet, hat er dennoch weiter Anspruch darauf, wenn er bedürftig wird.

Und zwar dann, der Ehepartner arbeitslos wurde und nun der Staat zahlen soll.

http://www.dorstenerzeitung.de/nachricht...377,460608
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OLG Zweibrücken 6 UF 19/08 Verzicht auf Trennungsunterhalt - von lordsofmidnight - 20-01-2009, 18:38

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