07-06-2011, 18:24
Danke sehr für die schnelle Reaktion.
Aber diese Verfahren lösen nicht mein Problem:
Ich suche nach "außerordentlichen" (möglicherweise analogen) Rechtsbehelfen, die es nach der Zivilprozessreform scheinbar nicht mehr gibt (was aber nach Verfahrensgrundrechten eigentlich nicht möglich sein kann).
Es geht darum, wie und mit welchem Rechtsmittel ich die gerichtliche Nichtbeachtung meiner Beschwerde über eine Kostennote, für die keine Veranlassung gegeben ist, weil kein Prozeßrechtsverhältnis zustande gekommen war, angehe.
Eine Möglichkeit könnte § 321a ZPO begründen.
Ibykus
Aber diese Verfahren lösen nicht mein Problem:
Ich suche nach "außerordentlichen" (möglicherweise analogen) Rechtsbehelfen, die es nach der Zivilprozessreform scheinbar nicht mehr gibt (was aber nach Verfahrensgrundrechten eigentlich nicht möglich sein kann).
Es geht darum, wie und mit welchem Rechtsmittel ich die gerichtliche Nichtbeachtung meiner Beschwerde über eine Kostennote, für die keine Veranlassung gegeben ist, weil kein Prozeßrechtsverhältnis zustande gekommen war, angehe.
Eine Möglichkeit könnte § 321a ZPO begründen.
Ibykus