07-06-2011, 19:10
Das eheprägende Einkommen, nach dem sich der Unterhalt bemisst, ist eben das Einkommen während der Ehe und wenn du da Steuerklasse 3 hattest, dann ist das die Grundlage.
Der jetzt zu bezahlende Unterhalt wird aber auch begrenzt durch deinen Selbstbehalt, dafür die Grundlage das aktuelle Einkommen. Wenn du das jetzt oder in Bälde mittels Steuerklasse 1 erwirtschaftest, dann ist das die Grundlage für für deinen Selbstbehalt.
Der jetzt zu bezahlende Unterhalt wird aber auch begrenzt durch deinen Selbstbehalt, dafür die Grundlage das aktuelle Einkommen. Wenn du das jetzt oder in Bälde mittels Steuerklasse 1 erwirtschaftest, dann ist das die Grundlage für für deinen Selbstbehalt.