Hi.
Du brauchst keinen Anwalt, sondern einen Job, der Dir Aufstockung gem. SGB II gestattet. KU wird bereinigend angerechnet, wenn Du soz.vers.pflichtiges Einkommen generierst. Zudem bleiben dir Freibeträge über dem Mindestbedarf bis max. 330 Euro, also derzeit 364+330+KdU. KU ist dann nur ein durchlaufender Posten.
Mit dem Unterhaltsrecht solltest Du dann kein Problem mehr haben.
Wie man dir von H4 noch etwas nehmen konnte, ist mir ein Rätsel. Fiktives Einkommen?
Du brauchst keinen Anwalt, sondern einen Job, der Dir Aufstockung gem. SGB II gestattet. KU wird bereinigend angerechnet, wenn Du soz.vers.pflichtiges Einkommen generierst. Zudem bleiben dir Freibeträge über dem Mindestbedarf bis max. 330 Euro, also derzeit 364+330+KdU. KU ist dann nur ein durchlaufender Posten.
Mit dem Unterhaltsrecht solltest Du dann kein Problem mehr haben.
Wie man dir von H4 noch etwas nehmen konnte, ist mir ein Rätsel. Fiktives Einkommen?