07-06-2011, 21:53
Jetzt hab ich das so einfach formuliert und trotzdem ist es missverständlich :-)
Also gongredes Beischbiel, simpler gehts wirklich nicht: Papa verdient 3000 EUR netto, Steuerklasse 3. Mutti hat Steuerklasse 5, verdiente nix. Scheidung, oh Schreck, oh Graus! Papa rutscht somit in Steuerklasse 1, verdient nun 2200 EUR netto.
Unterhaltsberechnung. Der Anspruch von Mutti errechnet sich aus 3/7 des (eheprägenden) Einkommens von Papa. Also 3/7 von 3000 EUR (damals hatte er Steuerklasse 3), das sind 1286 EUR. Ihr Anspuch! Es sind aber noch zwei Kinder da, die sollen je 350 EUR erhalten. Jetzt hat er noch 2200 (Steuerklasse 1), davon zu zahlen Kindesunterhalt 2x350 = 1500 EUR.
Selbstbehalt gegenüber Ehegatten ist 1050 EUR. Es bleiben für die Ex 450 EUR.
Also gongredes Beischbiel, simpler gehts wirklich nicht: Papa verdient 3000 EUR netto, Steuerklasse 3. Mutti hat Steuerklasse 5, verdiente nix. Scheidung, oh Schreck, oh Graus! Papa rutscht somit in Steuerklasse 1, verdient nun 2200 EUR netto.
Unterhaltsberechnung. Der Anspruch von Mutti errechnet sich aus 3/7 des (eheprägenden) Einkommens von Papa. Also 3/7 von 3000 EUR (damals hatte er Steuerklasse 3), das sind 1286 EUR. Ihr Anspuch! Es sind aber noch zwei Kinder da, die sollen je 350 EUR erhalten. Jetzt hat er noch 2200 (Steuerklasse 1), davon zu zahlen Kindesunterhalt 2x350 = 1500 EUR.
Selbstbehalt gegenüber Ehegatten ist 1050 EUR. Es bleiben für die Ex 450 EUR.