20-01-2009, 21:29
(20-01-2009, 20:14)lordsofmidnight schrieb: ...soll die wirtschaftliche Situation der Pflichtigen besser geworden sein...
Es gilt aber immer noch zwischen WOLLEN und KÖNNEN zu unterscheiden.
Ich kenne einen Unterhaltspflichtigen, der sitzt auf seinem Grundstück vor seinem Haus am Pool, kratzt sich die Nüsse und ist für 2 Kinder in der Pflicht.
Er kann aber nur 20 EUR pro Kind zahlen, weil er so arm ist.
Die Behörde hat das auch geprüft und für richtig befunden.
Warum?
Haus und Grundstück gehören seiner neuen Ehefrau und Zugewinngemeinschaft zählt beim Jugendamt wohl nicht.
In seiner Firma hat er sich als GF mit 900 Möpsen eingesetzt und seine Frau als Tippse mit ein paar Tausendern mehr.
Alles legal in Deutschland.
Diese schwarzen Schafe machen das Image des gebeutelten Unterhaltszahlers kaputt.
(Detlef weiß, wen ich meine.)