08-06-2011, 09:48
(07-06-2011, 12:23)lordsofmidnight schrieb: Zwangs-Kindesunterhaltszahlungen ggf. mit Gefängnisstrafe bei erlittener Vergewaltigung, das dürfte wohl weltweit einzigartig sein.
Das ist es wohl auch. Um dem Ganzen auch noch die Krone aufzusetzen ist in Deutschland allein die Kausalkette rein geschlechtsrassistisch ausgelegt.
Eine Steigerung der Perversion wäre m.E. nur möglich, wenn der eigene Sohn von der Mutter vergewaltigt worden wäre. An seinen Unterhaltspflichten ändert das freilich nichts und ein Teil der weiblichen Elite in Deutschland hätte damit ein formidables Finanzierungsmodell Micaela-Miou-Hahne-Style.
Damit fördert die Judikative Körperverletzung und Inzest bei gleichzeitiger Aufhebung von Art. 1 GG.
Gibt es etwas Besseres als Art. 20 (4) GG zu rechtfertigen?
Seine Fans über ihn
borni: [...] kann man einfach nicht ernst nehmen.
Cocktail-Detlef: [...] luschenhaft feige, [...] schwachkopf [...]
Mus Lim: Das übliche kenntnisfreie Gequatsche [...]
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