20-01-2009, 21:42
Ich verstehe das Urteil gar nicht.
Nach meinem Kenntnisstand konnte auf Trennungsunterhalt noch nie verzichtet werden (§ 1614 BGB), also nicht nur für den speziellen Fall "Arbeitslosigkeit".
Nach meinem Kenntnisstand konnte auf Trennungsunterhalt noch nie verzichtet werden (§ 1614 BGB), also nicht nur für den speziellen Fall "Arbeitslosigkeit".
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.