21-01-2009, 16:58
Das Amtsgerichtsurteil enthält mehrere grobe Fehler, die der üblichen Rechtssprechung deutlich widersprechen, vor allem die Geschichte mit der Miete ist eine absolute Frechheit. Das daraufhin angerufene OLG hatte offenbar keine Lust, die Urteilsbegründung zu lesen. Insofern war es für den BGH leicht, alles zu kippen. Etwas Neues oder Geändertes ist kaum in der BGH-Begründung zu finden - es zitiert sich hauptsächlich selbst und das BVerfG.
Witzig, in welchen Fiktionen man sich bewegt. Der BGH meint, dass man auf fiktives Einkommen auch fiktive pauschale berufsbedingte Aufwendungen zu berücksichtigen habe. Der Beklagte könne schließlich bei fiktiven Einkünften keine konkreten berufsbedingten Aufwendungen angeben.
Witzig, in welchen Fiktionen man sich bewegt. Der BGH meint, dass man auf fiktives Einkommen auch fiktive pauschale berufsbedingte Aufwendungen zu berücksichtigen habe. Der Beklagte könne schließlich bei fiktiven Einkünften keine konkreten berufsbedingten Aufwendungen angeben.