12-06-2011, 15:11
Zum fiktiven Einkommen und seiner "Berechnung": http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...hp?tid=588
Da er in Bedarfsgemeinschaft mit einer leistungsfähigen Person lebt, wird ein ALG 2 - Antrag erst einmal nichts bewirken.
Da er in Bedarfsgemeinschaft mit einer leistungsfähigen Person lebt, wird ein ALG 2 - Antrag erst einmal nichts bewirken.