14-06-2011, 10:17
(14-06-2011, 09:24)Profiler schrieb: Zunächst kann dieser Vater den KU, statt ihn an die KM zu schicken, für das dann bei ihm wohnende Kind verwenden zuzüglich des Kindergeldes, das ihm dann zufließt, zuzüglich weiterer Vergünstigungen, Hilfen...
Er könnte auch mal beim VAMV nachfragen, was da alles geht...
Das kommt sicher auf die Konstellation an.
UHV fällt schon mal flach, da Kind über 12
Wenn er zudem noch mehr als 1200,00 € Einkommen hat, wir es auch mit (ergänzendem) ALG - II schwierig.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.