15-06-2011, 13:54
Grundschulpädagogin... *autsch*
Wenn das Gericht so entscheidet, dann tu es genau so. Du bewirbst Dich jetzt auf 10 Stellen im Monat. Ist verflixt wenig, ich sollte damals 30 bringen... Dann findest Du im Raum Koblenz sicher was für 1800EUR Brutto. Ein Job mit 40 - 46 Wochenstunden sollte es schon sein. Folgende Gehaltsrechnung kannst Du dann Pi x Daumen aufmachen:
Ergebnis für das Steuerjahr 2011 in EURO
Monatliches Bruttogehalt: 1800,00
Einkommensteuer: 176,16
Solidaritätszuschlag: 0,00
Kirchensteuer (9%): 3,42
Rentenversicherung: 179,10
Krankenversicherung (15,5%): 147,59
Arbeitslosenversicherung: 27,00
Pflegeversicherung: 17,55
Steuern gesamt: 179,58
Sozialabgaben gesamt: 371,24
Abgaben gesamt: 550,82
Auszahlungsbetrag:1249,18
Davon ziehst Du nochmal 5% für Werbungskosten raus : 62,46
Und vom Brutto nochmal 4% für Altersvorsorge: 72,--
Rechenbarer Betrag: 1114,72
Nun der Blick in die Düsseldorfer Tabelle: Kind 1 soll erhalten 225EUR, Kind 2 soll bekommen 272EUR / zusammen 497EUR
1114,72 abzüglich geforderter Zahlbetrag 497EUR macht 617,72 - ist somit deutlich unterschrittener Selbstbehalt bei Arbeitnehmern. Siehe D-Tab.
Folglich beantragst Du mit Stellenannahme VKH zur Abänderungsklage, sofern der KU tituliert ist. Als Begründung zur Klage legst Du genau dieses Gerichtsurteil vor und die Aussage, dass Du dem Gericht auf's i-Tüpfelchen gefolgt bist. Wird die Klage nicht angenommen oder PKH abgelehnt, lass die gegnerische Seite klagen.
Mietvertrag fürs Haus in dem Du mit-wohnst nicht vergessen und die Versicherungstätigkeit eventuell ergänzend nebenher machen, wenn sie sowieso keinen Gewinn abwirft.
Zu den aufgelaufenen Schulden kannst Du bei dem Einkommen ohnehin keine sinnvollen Angaben machen, Du bittest um richterlichen Hinweis und gibst ggf auch noch die EV ab. Dann wartest Du ein paar Jährchen und die aufgelaufenen Schulden verpuffen im Nirwana der Juristerei. Wenns soweit ist, frag nochmal.
Panik runterfahren. Till Eulenspiegel können auch 2 Parteien spielen
Wenn das Gericht so entscheidet, dann tu es genau so. Du bewirbst Dich jetzt auf 10 Stellen im Monat. Ist verflixt wenig, ich sollte damals 30 bringen... Dann findest Du im Raum Koblenz sicher was für 1800EUR Brutto. Ein Job mit 40 - 46 Wochenstunden sollte es schon sein. Folgende Gehaltsrechnung kannst Du dann Pi x Daumen aufmachen:
Ergebnis für das Steuerjahr 2011 in EURO
Monatliches Bruttogehalt: 1800,00
Einkommensteuer: 176,16
Solidaritätszuschlag: 0,00
Kirchensteuer (9%): 3,42
Rentenversicherung: 179,10
Krankenversicherung (15,5%): 147,59
Arbeitslosenversicherung: 27,00
Pflegeversicherung: 17,55
Steuern gesamt: 179,58
Sozialabgaben gesamt: 371,24
Abgaben gesamt: 550,82
Auszahlungsbetrag:1249,18
Davon ziehst Du nochmal 5% für Werbungskosten raus : 62,46
Und vom Brutto nochmal 4% für Altersvorsorge: 72,--
Rechenbarer Betrag: 1114,72
Nun der Blick in die Düsseldorfer Tabelle: Kind 1 soll erhalten 225EUR, Kind 2 soll bekommen 272EUR / zusammen 497EUR
1114,72 abzüglich geforderter Zahlbetrag 497EUR macht 617,72 - ist somit deutlich unterschrittener Selbstbehalt bei Arbeitnehmern. Siehe D-Tab.
Folglich beantragst Du mit Stellenannahme VKH zur Abänderungsklage, sofern der KU tituliert ist. Als Begründung zur Klage legst Du genau dieses Gerichtsurteil vor und die Aussage, dass Du dem Gericht auf's i-Tüpfelchen gefolgt bist. Wird die Klage nicht angenommen oder PKH abgelehnt, lass die gegnerische Seite klagen.
Mietvertrag fürs Haus in dem Du mit-wohnst nicht vergessen und die Versicherungstätigkeit eventuell ergänzend nebenher machen, wenn sie sowieso keinen Gewinn abwirft.
Zu den aufgelaufenen Schulden kannst Du bei dem Einkommen ohnehin keine sinnvollen Angaben machen, Du bittest um richterlichen Hinweis und gibst ggf auch noch die EV ab. Dann wartest Du ein paar Jährchen und die aufgelaufenen Schulden verpuffen im Nirwana der Juristerei. Wenns soweit ist, frag nochmal.
Panik runterfahren. Till Eulenspiegel können auch 2 Parteien spielen
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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