15-06-2011, 14:59
Was der Richter mit den 1800 EUR meint, spielt überhaupt keine Rolle. Wenn er auf diesem Punkt besteht, hätte er nachweisen müssen, dass der Verpflichtete einen bestimmten Job mit diesem Einkommen bekommen hätte, wenn er sich beworben hätte. Blosse Behauptungen über Einkommenshöhen fiktiver Jobs kann er sich an die Backe schmieren.
Es schwankt zwischen strunzdumm und rotzfrech, als Richter in einem Strafverfahren so tun tun, als würde man eine zivilrechtliche Unterhaltsverhandlung führen. Das ist ein leider gerne probiertes Verhalten, für das einem Richter und dem Staatsanwalt vom Dienstherrn ein Tritt in den Hintern gefetzt gehört, dass er bis zum Mond kollert.
Es schwankt zwischen strunzdumm und rotzfrech, als Richter in einem Strafverfahren so tun tun, als würde man eine zivilrechtliche Unterhaltsverhandlung führen. Das ist ein leider gerne probiertes Verhalten, für das einem Richter und dem Staatsanwalt vom Dienstherrn ein Tritt in den Hintern gefetzt gehört, dass er bis zum Mond kollert.