15-06-2011, 15:16
ja, richtig, 'p' !
Der Unterschied zwischen der fiktiven Festsetzung des Zivilgerichts und einer Verurteilung durch ein Strafgericht liegt darin, dass Dir der Zivilrichter nicht nachweisen muss, dass keine Erwerbsbemühungen im erforderlichen Maß gemacht wurden; das zu beweisen obliegt dem Unterhaltsschuldner.
Im Strafverfahren muss aber der Staatsanwalt den Nachweis erbringen, dass es der Unterhaltsschuldner unterlassen hatte, sich zu bewerben.
Dem Strafrichter straff in die Augen schauen und sagen: pro Woche habe ich 20 Bewerbungen geschrieben ....
Wenn man natürlich an irgendeiner Stelle nachweislich schon erklärt hatte, keine Bewerbungen geschrieben zu haben, dann wird's schwierig ....
Wissenswertes zur Unterhaltsverletzung
Ibykus
Der Unterschied zwischen der fiktiven Festsetzung des Zivilgerichts und einer Verurteilung durch ein Strafgericht liegt darin, dass Dir der Zivilrichter nicht nachweisen muss, dass keine Erwerbsbemühungen im erforderlichen Maß gemacht wurden; das zu beweisen obliegt dem Unterhaltsschuldner.
Im Strafverfahren muss aber der Staatsanwalt den Nachweis erbringen, dass es der Unterhaltsschuldner unterlassen hatte, sich zu bewerben.
Dem Strafrichter straff in die Augen schauen und sagen: pro Woche habe ich 20 Bewerbungen geschrieben ....
Wenn man natürlich an irgendeiner Stelle nachweislich schon erklärt hatte, keine Bewerbungen geschrieben zu haben, dann wird's schwierig ....
Wissenswertes zur Unterhaltsverletzung
Ibykus