Mir ist nicht recht klar, wie es zu einer Situation kommen konnte, warum die im Strafverfahren münden mußte.
Im Vorfeld muß es immerhin deutliche Anzeichen gegeben haben, daß es brenzlig wird.
Wenn eine Selbständigkeit zu wenig abwirft, dann sollte über einen Wechsel oder eine ergänzende Erwerbstätigkeit nachgedacht werden und/oder über Umschulung, Fortbildung usw.
Derzeit kann man als pflichtiger Vater recht gut vom SGB aufgefangen werden, sodaß nicht einmal ein unterhaltsrechtlicher Mangelfall entstehen muß, nahezu egal, was an Einkommen erwirtschaftet wird, solange es über dem Kindesunterhalt liegt.
Pudel sollte sich einen x-beliebigen versicherungspfl. Job suchen, in die SGB-Aufstockung gehen, seine Kinder in seine Bedarfsgemeinschaft aufnehmen, vernünftigen Umgang mit seinen Kindern pflegen und den titulierten Unterhalt voll bezahlen. Und gut ist.
Die OLG-Richter haben ihre Düsseldoofer Tabelle so fest in die Hirne von Vätern eingebrannt, daß andere Lösungen offenbar gar nicht mehr gesehen werden können.
Im Vorfeld muß es immerhin deutliche Anzeichen gegeben haben, daß es brenzlig wird.
Wenn eine Selbständigkeit zu wenig abwirft, dann sollte über einen Wechsel oder eine ergänzende Erwerbstätigkeit nachgedacht werden und/oder über Umschulung, Fortbildung usw.
Derzeit kann man als pflichtiger Vater recht gut vom SGB aufgefangen werden, sodaß nicht einmal ein unterhaltsrechtlicher Mangelfall entstehen muß, nahezu egal, was an Einkommen erwirtschaftet wird, solange es über dem Kindesunterhalt liegt.
Pudel sollte sich einen x-beliebigen versicherungspfl. Job suchen, in die SGB-Aufstockung gehen, seine Kinder in seine Bedarfsgemeinschaft aufnehmen, vernünftigen Umgang mit seinen Kindern pflegen und den titulierten Unterhalt voll bezahlen. Und gut ist.
Die OLG-Richter haben ihre Düsseldoofer Tabelle so fest in die Hirne von Vätern eingebrannt, daß andere Lösungen offenbar gar nicht mehr gesehen werden können.