15-06-2011, 19:44
Zitat: Aber ich glaube eher, dass die Anklage nur kam, weil die Staatsanwaltschaft stinkig darauf war, dass ich auf deren vorheriges Dealangebot nicht eingegangen war.
Die StA beantragt in der Anklageschrift nur, die Hauptverhandlung zu eröffnen - mehr nicht!
Wenn sie dort nicht schlüssig vorträgt, wird das Verfahren ggf. eingestellt und es kommt erst gar nicht zu einer Hptverhandlung.
Die Strafsachen in Angelegenheiten einer Unterhaltspflichtverletzung sind manchmal wirklich geradezu groteskt und es spricht tatsächlich Vieles für reine Willkür - auch so gesehen stimme ich 'p' zu.
Ibykus