15-06-2011, 19:56
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-06-2011, 20:06 von Camper1955.)
(15-06-2011, 19:05)Pudel schrieb: Camper habe ich angemailt wegen eines evtl. Tipps bezüglich eines Strafrechtsanwaltes. Meine Anwältin hat sich zwar tierisch aufgeregt, aber sie ist auf Familienrecht spezialisiert. Keine Ahnung wie sie in die Berufung geht, also mit welcher Begründung etc.
Eine Berufung braucht und wird ein Anwalt nicht begründen.
Er hört sich in der zweiten Instanz dann , was das Landgericht meint an und wenn er Chancen auf eine Revision sieht, legt er Revision ein, sofern Du damit einverstanden bist.
Dann muss das Landgericht ihr Urteil detailiert begründen.
Ist das Urteil des Landgerichtes da, dann erst schreibt er seine Revisionsbegründung.
Die Entscheidung liegt dann beim OLG. Ich würde vorerst überhaupt keinen Vorvertrag oder sonst was mit Deinem Partner machen.
Du musst nicht nachweissen, dass Du unschuldig bist. Die Staatsanwaltschaft muss Dir nachweisen, dass Du schuldig bist.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.