15-06-2011, 19:57
Zitat:das sind ja fast schon südeuropäische verhältnisse, wenn man bei selbstständingen grundsätzlich davon ausgeht, dass sie schwarze kassen haben
Mit der gleichen Begründung könnte man behaupten, dass der Richter seine Examensnote durch Bestechnung aufgebessert hat. Fiktiv stünde ihm nur eine schlechtere Note zu. Somit hätte er gar kein Recht, als Richter zu arbeiten und müsse des Saals verwiesen werden.
Wenn ihm das nicht passt, müsse er beweisen dass damals er nicht bestochen hat.