16-06-2011, 17:50
(16-06-2011, 17:03)Ibykus schrieb: auch hier könnte die KM allein barunterhaltspflichtig sein, wenn nämlich die Einkommensschieflage zwischen den Eltern so groß ist, das es die Rechtsfolge aus § 1603 II 3 BGB rechtfertigt!
Ibykus
Das dürfte schwierig sein, solange das OLG/Stafrecht das nicht anordnet.
Er muss ja nicht seine Unschuld wegen hohem Exeneinkommen beweisen, sondern Die Staatsanwaltschaft muss ihm beweisen, dass er vorsätzlich seine Unterhaltspflicht verletzt hat.
Abgesehen davon steht der Urteilsspruch des Landgerichtes, nur deutlicher in der Ausführung schon längst fest.
Ich rechne nicht damit, dass sich das Landgericht im Lauf der Verhandlung noch umstimmen läßt.
Es ist ehrlich gesagt auch nicht im Sinne einer gefestigten Rechtsprechung. Das OLG Koblenz/Strafrecht muss hier einfach wieder mal den Richtern der unteren Instanzen auf die Finger klopfen.
Dauert zwar a bissle länger, dafür hat unser @pudel aber dann auch Rechtsicherheit.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.