17-06-2011, 19:03
Statistisch gesehen wird fast jeder, der nichts zahlen kann im Verlauf seines Pflichtigenlebens einmal mit §170 StGB geschurigelt. Die Anzeigen sind Standard, im Jugendamt werden die Mütter auch darauf hingewiesen, dass dies möglich ist. Dass das Jugendamt selber anzeigt, ist seltener der Fall.
Ibykus, ich formulier dir alles, auf dein Risiko hin dass noch Beleidung obendrauf kommt :-)
Ibykus, ich formulier dir alles, auf dein Risiko hin dass noch Beleidung obendrauf kommt :-)