18-06-2011, 07:37
Der Beschuldigte muss nichts aussagen. Weder vor der Polizei, noch bei der Staatsanwaltschaft und auch nicht in seiner Verhandlung, falls er angeklagt wird. Dort zählen Beweise und keine Indizien. Indizien kommen ja eh meist nur von anderen. Meist sind das haltlose Vorwürfe. Klug ist ein Beschuldigter, wenn er in den sauren Apfel beißt, mittels Anwalt zur Verhandlung zu erscheinen. Und am besten wäre, würde er seinen Anwalt so ziemlich kurz vor dem Termin erst mit dem Mandat beauftragen. Damit der in der Verhandlung auch wirklich was zu tun hat. Der Beschuldigte aber selbst, der sollte sich wirklich sehr gut vorbereiten. Er hat in der Verhandlung nämlich Fragerecht, was der Zeuge oder besser die Zeugin nicht hat. Und meist ist Zeugin ja die anzeigende KM. Oder irre ich da? Bei mir jedenfalls sind Staatsanwaltschaft, KM und deren Jopcenter richtig auf die berühmte Nase gefallen, ergo bekam ich einen sauberen Freispruch und erlebte dazu noch eine ziemlich übel gelaunte Richterin in Richtung KM.